Ärzteberatungskommission (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1969 1975 1979
Bereits 1949, mit der Neuregelung der Arbeitsbefreiung, wurde die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle Ä. (an Stelle der herkömmlichen Vertrauensärzte) übertragen: je 3 Ärzte sollen unter Aufsicht des Kreisarztes entscheiden (entsprechend wurde die ärztl. Begutachtung für Renten der Sozialversicherung geordnet); für jeden Arzt soll stets die gleiche Ä. zuständig sein, also ständige Kontrolle ausüben. Die Verwirklichung (wie auch der Versuch, die Kontrolle mit kollektiver Beratung zu verbinden) ist am Widerstand der Ärzte gescheitert. 1959 mußte deshalb die Arbeit der Ä. neu geregelt und ein förmliches Einspruchs- und Beschwerdeverfahren eingeführt werden. Aufsichts- und Beschwerdeinstanz ist die „Kommissionsärztliche Leitstelle“ des Kreises, die dem Kreisarzt direkt untersteht. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 44