Aktivs für Sicherheit und Ordnung (1963)
Siehe auch das Jahr 1962
Bezeichnung von Aktivs „fortschrittlicher Bürger, die von den örtlichen Volksvertretungen oder den ständigen Kommissionen für innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz gebildet werden, mit diesen zusammenarbeiten und sich insbesondere mit folgenden Aufgaben beschäftigen sollen: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat, Schutz des sozialistischen Eigentums, Einhaltung der Verkehrsdisziplin, Brandschutz, Bekämpfung der Kriminalität. (Richtlinie für die Ordnung der Arbeit der ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen — GBl. I 1957, S. 477.) Die A. sollen auch die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern einleiten, die mit öffentlichem Tadel oder bedingter Verurteilung bestraft wurden. Als falsch und sogar gesetzwidrig wird es aber bezeichnet, wenn etwa die A. selbst als gesellschaftliche Gerichte tätig würden. Diese Befugnis sei ausschließlich den Konfliktkommissionen vorbehalten (Jahn in „Neue Justiz“ 1961, S. 329).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 22
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