Altenteil (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969
Tritt ein Bauer, der zur Gewährung eines A. verpflichtet ist, in eine Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaft ein, so bleibt das A. bestehen. Praktisch ist die Erfüllung jedoch in Frage gestellt. Nach „Neue Justiz“ 1962 S. 328 sind Naturalauszüge unter den neuen „gesellschaftlichen Bedingungen“ unzulässig. Der Rat des Kreises kann indessen in Ausnahmefällen nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Altenteilsverpflichteten und des Altenteilsberechtigten für eine Übergangszeit eine staatliche Beihilfe gewähren, in die auch kostenlose ärztliche Behandlung (einschließlich der Gewährung von Medikamenten) wie an Familienangehörige durch die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) einbezogen ist.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 22