Anbauplanung (1963)
Siehe auch:
[S. 25]Die A. in der Landwirtschaft erfolgte bis 1957 durch einen besonderen Anbauplan. Er wurde zentral erstellt, auf die Betriebseinheiten umgelegt und diktierte Art und Umfang der jährlich anzubauenden Kulturpflanzen. Mit der Viehhalteplanung und der Ablieferungspflicht steuerte er die landwirtschaftliche Produktion. Im Zuge der 1957 einsetzenden Reform des Plan- und Verwaltungssystems (Planung, Wirtschaft) ist zwar der Anbauplan fortgefallen, der Anbauzwang wirkt aber weiter, weil er nun von der Ablieferungsauflage bestimmt ist. Zentrale Anbaupläne bestehen z. Z. noch für Gemüse und sog. technische Kulturen (Zuckerrüben, Faserpflanzen, Obst, Tabak usw.). Mit dem Umfang der Vertragsauflagen an technischen Kulturen werden zwangsläufig die Anbauflächen der übrigen Kulturpflanzen eingeschränkt, so daß deren in unveränderter Höhe verlangte Marktproduktion von kleineren Flächen aufgebracht werden muß. Dadurch hat die Aufhebung des Anbauplanes praktisch zu einer verschleierten Erhöhung der Ablieferungsforcierungen geführt.
Literaturangaben
- Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 25
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