Arbeiterkontrolle (1963)
Siehe auch:
Unter Anleitung des FDGB arbeitende, aus Arbeitern der Produktionsbetriebe bestehende Kommissionen, die ursprünglich nur die Aufgabe hatten, Geschäfte der HO, des Konsums und des Privathandels auf „Verkaufskultur“, Reichhaltigkeit des Sortiments, Sauberkeit usw. zu überprüfen. Die Einrichtung der A. wurde offiziell damit begründet, die Arbeiter als Erzeuger der Konsumgüter hätten [S. 30]das Recht und die Pflicht, darüber zu wachen, daß „die ständig steigende Produktion“ auch wirklich an die Verbraucher herangebracht und nicht im Getriebe der staatlichen Verteilerorganisationen fehlgeleitet wird. Die Existenz der A. bestätigt die Unfähigkeit des Regimes, das knappe Warenangebot wenigstens einigermaßen gerecht zu verteilen. Seit Anfang 1961 ist es auch Aufgabe der A., in den Produktionsbetrieben nach Reserven zur Herstellung von Konsumgütern (Konsumgüterversorgung) zu suchen. Das FDGB-Präsidium beschloß Mitte 1962 neue „Grundsätze“ der A., wonach ihren betrieblichen Kommissionen auch die Aufgabe zufällt, Produktionspropaganda zu treiben. Ihre Kontrolltätigkeit soll sich auch auf die „Erfüllung der Planaufgaben, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Sparsamkeitsprinzips“ usw. erstrecken. Die A. wird als ein Hilfsinstrument der Staatsorgane bezeichnet. Wirksamkeit und Bedeutung der A. sind gering, da sich für diese „Tätigkeit“ nur recht wenige Arbeitnehmer bereitfinden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 29–30