AWA (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975
Abk. für Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik. Staatlich gelenkte Institution zur Einziehung der Honorare von den „Musikverbrauchern“; trat am 1. 1. 1951 an Stelle der GEMA. Die AWA subventioniert Veranstaltungen und Heime der Komponisten- und anderer Verbände, hält also offenbar für diese meist politischen Zwecke Teile der eingezogenen Tantiemen zurück. Aus diesen „Überschüssen“ erhalten ferner die Urheber von Werken der politisch-musikalischen Gebrauchskunst sog. „Sonderwertungen“. Vors. des AWA-Kuratoriums Prof. Max Butting. (Musik, Urheberrecht)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 57