DDR von A-Z, Band 1963

Eingaben und Beschwerden (1963)

 

 

Siehe auch:


 

Der Erlaß des Staatsrates vom 27. 2. 1961 (GBl. I, S. 7) über die „Eingaben der Bürger und die Bearbeitung durch die Staatsorgane“ gibt jedem Bürger das Recht, sich mit Eingaben an die Volksvertretungen, an Abgeordnete, Staatsorgane, sozialistische Betriebe und Institutionen zu wenden. Keinem Bürger darf nach der Präambel „auf Grund seiner Eingabe“ ein Nachteil entstehen. Für die Bearbeitung der Eingaben werden die Leiter der Staatsorgane, sozialistischen Betriebe und Institutionen verantwortlich gemacht. Das Eingabenrecht ist lediglich eine Neubelebung der gelenkten Kritik, mit der „im gesellschaftlichen Interesse Zustände oder Maßnahmen, die für die Entwicklung und Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht schädlich sind“, angeprangert werden sollen. Die Eingaben sind daher „für die Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit auszuwerten“. Bei den Entscheidungen über Eingaben sollen Aktivisten, Mitglieder von Brigaden und Hausgemeinschaften herangezogen werden.

 

Wie die bisherigen „Vorschläge und Beschwerden“ nach der VO vom 6. 2. 1953 (GBl. S. 265) sind auch die Eingaben nicht als Rechtsbehelfe anzusehen. Sie verkörpern ein „höher entwickeltes Bewußtsein ihrer Urheber“ und die „Einbeziehung der Massen in die Leitung des Staates“.

 

Über den Inhalt der Eingaben und ihre Bearbeitung ist in bestimmten Zeitabständen dem Staatsrat und dem Ministerrat zu berichten. Die Räte haben ihren Volksvertretungen halbjährlich diesen Bericht vorzulegen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 120


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.