Einkaufskollektive (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979
Mit der „VO über die E.“ als Teil der „Anordnung über die Zusammenarbeit zwischen der Produktion mit dem Handel“ wurde die gesetzliche Grundlage für die E. geschaffen, die die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sichern sollen. Die E. im sozialistischen Großhandel setzen sich aus Vertretern der Großhandelsgesellschaften, des sozialistischen Einzelhandels (HO und Konsum), Vertretern der Massenorganisationen und einem Kommissionshändler oder privatem Einzelhändler zusammen und sind in jeder Niederlassung einer GHG einzurichten. Sie sollen vor Aufstellung des Einkaufsplanes die Unterlagen der Bedarfsermittlung auswerten und danach bei den Produktionsbetrieben einkaufen. Die E. der Einzelhandelsbetriebe sind ähnlich zusammengesetzt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 121
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