DDR von A-Z, Band 1963
Erschwerniszuschläge (1963)
Siehe auch:
- Erschwerniszuschlag: 1969
Für die Zeit betriebsbedingter Arbeitserschwernisse, die nicht im Tarif[S. 129]lohn oder durch die Eingruppierung in die Lohn- und Gehaltsgruppen (Lohngruppe) berücksichtigt sind, werden nach § 34 des Gesetzbuches der Arbeit E. gezahlt. Die Höhe der E. wird in Rahmenkollektivverträgen festgelegt. Die E. sollen nicht mehr in prozentualen Zuschlägen zum Lohn, sondern in Gestalt fester Beträge gewährt werden. (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen)
Literaturangaben
- Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S.
- Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 128–129
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