Fahneneid (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979
Mit der Einführung der allgemeinen, verbindlichen Wehrpflicht (24. 1. 1962) erhielt die Nationale Volksarmee einen neuen F. (s. GBl. I, Nr. 1/1962, S. 13) — Der Soldat soll u. a. schwören, „der DDR, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen“. Wie schief und fragwürdig es um das scheinbare „Vaterland … DDR“ steht, zeigt der Art. 2 des F., in dem der Soldat schwören soll, „an der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen“. Dieser Art. macht es offenbar, daß die Armee der SBZ eine Hilfstruppe der Sowjetarmee und des Sowjetimperialismus ist. Von Deutschland und dem deutschen Volk ist in diesem F. nicht die Rede. (Nationalismus, Deutschlandpolitik)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 135