Faktorenlohn (1963)
Siehe auch das Jahr 1962
Eine Ende 1960 neueingeführte Lohnform des Prämienzeitlohns. Auf den Zeitgrundlohn werden Prämienzuschläge von höchstens 80 v. H. gezahlt, wenn von dem Arbeiter folgende 6 „Faktoren“ eingehalten werden: 1. Erfüllung des Produktionsplans, 2. Einhaltung der Qualitätsvorschriften, 3. Mitarbeit bei der Durchführung „technisch-organisatorischer Maßnahmen“ (TOM), 4. Mitarbeit bei der Festsetzung neuer Arbeitsnormen, 5. Einhaltung der Arbeitsdisziplin, Teilnahme sowohl an Wettbewerben als auch im Vorschlagswesen.
Der F. wurde bisher, da die Arbeiter gegen eine solche Form der Lohnbemessung mit Erfolg Widerstand leisteten, nur in wenigen Betrieben des Maschinenbaus eingeführt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 135