Familienzusammenführung (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975
Alle Bemühungen westlicher Stellen, vor allem des Deutschen Roten Kreuzes, die durch die Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 getrennten Familien wieder zusammenzuführen, blieben zunächst erfolglos. Die sowjetzonalen Behörden lehnten anfangs alle Ausreiseanträge unter Hinweis auf den „bevorstehenden Abschluß des Friedensvertrages“ ab. Erst Anfang 1962 durften einige ältere Menschen zu ihren Angehörigen im Westen übersiedeln. Seit August 1962 nahm die Zahl der Übersiedlungen in die Bundesrepublik ständig zu. Bis zum Jahresende 1962 sind seit dem 13. 8. 1961 im Zuge der F. etwa 9.500 Bewohner der SBZ nach Berlin (West) oder in die BRD gekommen. 90 v. H. waren über 60 Jahre alt. Arbeitsfähigen Menschen und Kindern wird bisher grundsätzlich immer noch die Ausreise aus der SBZ verweigert. So warten noch immer zahlreiche getrennt lebende Eheleute und Kinder auf F.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 137