DDR von A-Z, Band 1963

FDJ-Kontrollposten (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979


 

Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“.

 

Das IV. Parlament der FDJ (Mai 1952) legte in der Hauptentschließung fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem in den VEB Jugendkontrollbrigaden geschaffen werden, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen.“ — Der Zentralrat der FDJ forderte im August 1952, zur Verstärkung des sozialistischen ➝Wettbewerbs sollten die F. den Produktionsvorgang, die Arbeitsorganisation sowie den Energie- und Materialverbrauch ständig beobachten und notfalls alarmierend bemängeln. Nach § 3 der 5. Durchf.-Anordn. des „Gesetzes zur … Förderung der Jugend“ (vom 8. 2. 1950) sind „die auf Initiative der FDJ gebildeten Kontrollposten der Jugend … durch die Leitungen der Betriebe der volkseigenen Wirtschaft in ihrer Arbeit zu unterstützen“.

 

Die F. müssen immer wieder neu aufgezogen werden. So erklärt „Junge Welt“ am 5. 7. 1958: F. „stehen nur auf dem Papier“: am 18. 3. 1959 wird dort „größere Autorität für die F.“ verlangt. Das im Mai 1959 beschlossene „Programm der jungen Generation … fordert Verstärkung der F. — Seit 1961 werden die F. auch in der Landwirtschaft stark eingesetzt. Um Reibungen mit den Betriebsleitungen und den Organen der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle zu vermeiden, wurde im Juni 1962 ein Sekretär des ZR der FDJ in diese Kommission berufen. (Kontrollkommission)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 139


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.