Flagge (1963)
Siehe auch:
Die F. der „DDR“ besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold (Gesetz vom 26. 9. 1955, GBl. 1, S. 705). Seit dem 1. 10. 1959 trägt sie auf beiden Seiten in der Mitte das Wappen, Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz. Den ständigen Bemühungen, der „DDR“ und der These von den beiden deutschen Staaten Anerkennung zu verschaffen, dienen auch die Versuche, die F. in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland vor allem bei internationalen Kongressen oder Sportveranstaltungen zu zeigen. Dieser politische Zweck hat der neuen F. den treffenden Namen „Spalterflagge“ eingebracht. In der Bundesrepublik ist es verboten, diese F. zu zeigen. (Sport)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 146
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