DDR von A-Z, Band 1963

Flagge (1963)

 

 

Siehe auch:


 

Die F. der „DDR“ besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold (Gesetz vom 26. 9. 1955, GBl. 1, S. 705). Seit dem 1. 10. 1959 trägt sie auf beiden Seiten in der Mitte das Wappen, Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz. Den ständigen Bemühungen, der „DDR“ und der These von den beiden deutschen Staaten Anerkennung zu verschaffen, dienen auch die Versuche, die F. in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland vor allem bei internationalen Kongressen oder Sportveranstaltungen zu zeigen. Dieser politische Zweck hat der neuen F. den treffenden Namen „Spalterflagge“ eingebracht. In der Bundesrepublik ist es verboten, diese F. zu zeigen. (Sport)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 146


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.