Kammergericht (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962
Seit der Spaltung der Berliner Justiz im Januar 1949 bestand neben dem damals nach West-Berlin verlegten höchsten Berliner Gericht auch im Ostsektor ein K., das für die noch nicht in die Gerichtsorganisation der SBZ eingegliederten Ost-Berliner Gerichte die gleiche Funktion hatte wie das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung). Als nach der Errichtung der Mauer in Berlin die völlige Eingliederung Ost-Berlins in die „DDR“ vollzogen wurde, verschwand im Herbst 1961 auch das K., das in den vorangegangenen Jahren ohnehin immer mehr an praktischer Bedeutung eingebüßt hatte. Seine Funktionen sind vom Obersten Gericht übernommen worden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 232