DDR von A-Z, Band 1963

Kammergericht (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962


 

Seit der Spaltung der Berliner Justiz im Januar 1949 bestand neben dem damals nach West-Berlin verlegten höchsten Berliner Gericht auch im Ostsektor ein K., das für die noch nicht in die Gerichtsorganisation der SBZ eingegliederten Ost-Berliner Gerichte die gleiche Funktion hatte wie das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung). Als nach der Errichtung der Mauer in Berlin die völlige Eingliederung Ost-Berlins in die „DDR“ vollzogen wurde, verschwand im Herbst 1961 auch das K., das in den vorangegangenen Jahren ohnehin immer mehr an praktischer Bedeutung eingebüßt hatte. Seine Funktionen sind vom Obersten Gericht übernommen worden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 232


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.