DDR von A-Z, Band 1963
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (1963)
Siehe auch:
Für die Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds besteht eine gesetzliche K. Zwischen der Deutschen ➝Ver[S. 257]sicherungs-Anstalt und der Groß-Berliner Vereinigten Versicherungs-Anstalt einerseits und dem westdeutschen Haftpflicht-. Unfall-, Kraftfahrversicherungs-Verband besteht eine Vereinbarung, wonach Schäden wechselseitig reguliert werden. (Pflichtversicherung)
Literaturangaben
- Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 256–257