DDR von A-Z, Band 1963

Militärgerichtsbarkeit (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979


 

Zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht hat die Volkskammer am 24. 1. 1962 ein Gesetz zur Ergänzung des GVG beschlossen (GBl. I, S. 28). Danach wird die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicher[S. 315]heit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor den ordentlichen Gerichten unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 314–315


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.