Objektlohn (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965
Anfang 1959, zunächst in der Bauwirtschaft eingeführte kollektive Stücklohnform, bei der für ganze Bauobjekte oder deren Teile feste Gesamtlohnbeträge vorgegeben werden, die angeblich so bemessen sind, daß sie für alle beteiligten Baubrigaden einen „Anreiz für qualitätsgerechte und vorfristige Fertigstellung der Bauvorhaben“ bilden. In Wirklichkeit bezweckt die Einführung des O. eine Erhöhung der Arbeitsleistung. Die O.-Summen werden so angesetzt, daß die Arbeiter intensiver, d. h. im gleichen Zeitraum mehr arbeiten müssen als vorher auf der Basis von Arbeitsnormen. Die Bauarbeiterschaft lehnt dieses neue Lohnsystem ab. In der Bauwirtschaft wurden daher 1962 weniger als 20 v. H. der Bauleistungen von O.-Brigaden erbracht. Auch in anderen Industriezweigen wurde seit Anfang 1960 versuchsweise der O. eingeführt, z. B. in Maschinenbaubetrieben, auf Werften, in Gießereien. Große Erfolge sind offensichtlich auch hier nicht erzielt worden, denn die Propaganda für den O. hat stark nachgelassen. (Lohnpolitik)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 344