Parteilichkeit, Bolschewistische (1963)
Siehe auch:
Forderung auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus.
Danach hat sich das Verhalten des Einzelnen wie aller Institutionen grundsätzlich an der Frage zu orientieren: Was nützt der Konsolidierung der Macht der „Arbeiterklasse“? Da die bolschewistische Partei bzw. ihre Führung den Anspruch vertritt, autorisierte Sprecherin dieser Klasse zu sein, hat nur sie — im nationalen oder internationalen Rahmen — festzulegen, was jeweils als „parteilich“ gilt. Die Forderung der Parteilichkeit erstreckt sich auch auf Wissenschaft und Kunst. Auch hier soll es keinen überparteilichen, d. h. keinen von Klasseninteressen freien Standpunkt geben. (Objektivismus)
Literaturangaben
- Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S.
- Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 354
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