DDR von A-Z, Band 1963

Postzensur (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969


 

Das im Art. 8 der Verfassung garantierte Postgeheimnis wird ständig gebrochen. Vielen Hauptpostämtern sind Kontrollstellen des SSD koordiniert. Mindestens 50 solcher Briefkontrollstellen des SSD, früher „Auffangstelle für anti-demokratischen Schriftverkehr (AFAS)“, heute „Stelle 12“ genannt, bestehen, die vor allem die aus dem Westen kommende und nach dort gerichtete Post kontrollieren. Der Telefon- und Telegrafenverkehr wird durch besondere Beauftragte der Post überwacht. Diese haben den Auftrag, verdächtige Sendungen dem SSD zuzuleiten.

 

Die Paketkontrolle wird durch die Zollverwaltung durchgeführt. Es gibt Paketkontrollämter in Berlin O 17, Dresden, Leipzig, Erfurt, Magdeburg und Schwerin. (Post- und Fernmeldewesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 367


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.