Prämien (1963)
Siehe auch:
Durch die Gewährung von P. für besondere Leistungen soll ein Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben werden, der noch über den bereits durch die Lohngestaltung gegebenen hinausgeht (Lohnsystem, Leistungslohn, Prämienstücklohn, Prämienzeitlohn, Stücklohn, Faktorenlohn). P. werden vor allen Dingen gegeben an Sieger in Wettbewerben (Sozialistischer ➝Wettbewerb) sowie an Aktivisten und Neuerer. Die Auszeichnungen für Erfolge in der Produktion sind in der Regel mit einer P. verbunden. Aus dem Betriebsprämienfonds erfolgt ferner individuelle und kollektive Prämiierung von Arbeitnehmern, die „wesentlich zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten, Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse sowie zur termingerechten Herstellung von Exportgütern“ beigetragen haben. Materialeinsparung wird entsprechend der Führung der Persönlichen Konten prämiiert. An das ingenieurtechnische und leitende kaufmännische Personal und an Meister sind P. zu zahlen, „wenn die Planaufgaben erfüllt und übererfüllt wurden“. P. sind ferner für Verbesserungsvorschläge und Erfindungen zu zahlen. Die Verteilung der P. erfolgt gemäß der Betriebsprämienordnung.
Literaturangaben
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.
- Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 369