DDR von A-Z, Band 1963

Selbstbestimmung (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Das Recht auf S. wird von der kommun. Lehre anerkannt, aber im marxistisch-leninistischen Sinne interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (bolschewistische ➝Parteilichkeit). Nach kommun. Auffassung bedeutet S. das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das diesen Fortschritt hemmt. Wenn der Kommunismus für die afro-asiatischen Völker S. fordere, so befinde er sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker; weil deren Forderung auf S. sich gegen den Kolonialismus richte. In Europa dürfe sich das Recht auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird der kommun. Herrschaftsanspruch begründet. Auf den wirklichen Willen der Völker kommt es nach kommun. Auffassung nicht an.

 

Literaturangaben

  • Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 427


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.