Selbstbestimmung (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Das Recht auf S. wird von der kommun. Lehre anerkannt, aber im marxistisch-leninistischen Sinne interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (bolschewistische ➝Parteilichkeit). Nach kommun. Auffassung bedeutet S. das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das diesen Fortschritt hemmt. Wenn der Kommunismus für die afro-asiatischen Völker S. fordere, so befinde er sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker; weil deren Forderung auf S. sich gegen den Kolonialismus richte. In Europa dürfe sich das Recht auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird der kommun. Herrschaftsanspruch begründet. Auf den wirklichen Willen der Völker kommt es nach kommun. Auffassung nicht an.
Literaturangaben
- Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 427
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