DDR von A-Z, Band 1963

Sparkaufbrief (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

„Zur Erleichterung des Sparens und zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs“ durch VO vom 31. 3. 1955 eingeführtes Spar- und Kaufsystem. S. werden an natürliche Personen von zum Sparverkehr (Sparen) zugelassenen Geldinstituten gegen Abbuchung des Gegenwertes vom Spar- oder Kontokorrentkonto oder gegen Bareinzahlung ausgegeben und berechtigen zum Einkauf im Einzelhandel. Der S. ist eine Art Scheckheft, in dem der Zahlungsempfänger (Einzelhandel) für die empfangenen Schecks quittiert.

 

Nicht in Anspruch genommene Beträge werden mit 3 % verzinst und nach Ablauf eines Jahres dem ursprünglichen Konto gutgeschrieben oder bar ausgezahlt.

 

Ein S. verliert ein Jahr nach Ausstellung seine Gültigkeit. Alle Geschäfte des staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandels sind verpflichtet, S. als Zahlungsmittel anzunehmen. (Sparkassen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 444


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.