Standards, Staatliche (TGL) (1963)
Siehe auch:
Rechtsverbindliche technische Vorschriften (Normen) zur Vereinheitlichung von Erzeugnissen, und zur Sicherung ihrer Qualität. Das vielfach verwendete Kurzzeichen TGL bedeutet: Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen. Die TGL sind u. a. weiterentwickelte DIN-Normen. Sie widersprechen zwar den DIN-Normen nicht, weichen jedoch meistens sehr erheblich von ihnen ab, weil die technische Normung der Industrieerzeugnisse in einer Zentralverwaltungswirtschaft weiter vorangetrieben werden kann als in einer Marktwirtschaft. Darin liegt aber auch die Gefahr der Uniformierung der Erzeugnisse, die keine Rücksicht nimmt auf den Käufergeschmack (Technische Normen, GOST-Normen, Qualität der Erzeugnisse). Seit Anfang 1961 sind in der SBZ Vorbereitungen im Gange, die Anwendung der DIN-Normen zunächst einzuschränken und baldmöglichst abzulösen durch TGL; gleichzeitig sollen die TGL weitgehend den sowjet. GOST-Normen angepaßt werden. Damit leistet das SED-Regime auch auf diesem Gebiet einer endgültigen Spaltung Deutschlands Vorschub. Ein Ministerratsbeschluß vom 11. 10. 1961 besagt, daß bis Ende 1962 alle verbindlich erklärten DIN-Normen durch TGL-Standards abzulösen und bis Ende 1963 das gesamte Werk der technischen Normen von jeglichen Verflechtungen mit DIN zu bereinigen sind. Bis Ende 1963 sollen alle Voraussetzungen für ein Anwendungsverbot der DIN-Normen geschaffen sein.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 459
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