Sterbegeld (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Das St. wird seit Erlaß des Gesetzbuches der Arbeit Bestattungsbeihilfe genannt. Sie wird beim Tode des Versicherten, beim Tode eines Familienangehörigen und bei einer Totgeburt gezahlt. Sie wird entsprechend dem beitragspflichtigen Durchschnittsverdienst aus einer Tabelle ermittelt und beträgt beim Tode des Versicherten mindestens 100, beim Tode eines Familienangehörigen mindestens 50 und bei einer Totgeburt mindestens 25 DM Ost. An Bergleute wird eine um ein Drittel höhere Bestattungsbeihilfe gezahlt. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen)
Literaturangaben
- Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 461