Abschreibungen (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985
In der volkseigenen Industrie bestehen die A. für Anlagen und Einrichtungen ebenso wie im „kapitalistischen“ Wirtschaftssystem. In der volkseigenen Wirtschaft gab es bis Ende 1955 für die verschiedenen Wirtschaftszweige allgemeinverbindliche A.-Sätze als Einzelabschreibungen. Sie wurden ab 1. 1. 1956 durch Gruppen-A. und globale A.-Normen entsprechend den betrieblichen Erfordernissen nach sowjetischem Muster ersetzt. In vielen Fällen sind wieder die Abschreibungssätze vorgeschrieben. Sie müssen nicht nur den technischen, sondern auch den „moralischen“ Verschleiß decken, mit dem die Überalterung durch modernere und leistungsfähigere Grundmittel bezeichnet wird. (Amortisationen, Gewinn)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 10
| Abschnittsbevollmächtigter (ABV) | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Abteilungsgewerkschaftsleitung |