DDR von A-Z, Band 1965

Agententätigkeit (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979


 

Bis zum 1. 2. 1958 eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf; mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes selbständiger Straftatbestand in den §§ 15 und 16 dieses Gesetzes. Die Sammlung oder Übermittlung von Nachrichten, „die geeignet sind, die gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder andere friedliebende Völker gerichtete Tätigkeit anderer Staaten, Organisationen oder Gruppen, die einen Kampf gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder andere friedliebende Völker führen, zu unterstützen“, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft. Worin dieses „geeignet sein“ bestehen muß, wird nicht definiert, sondern der Rechtsprechung überlassen. Wer keine Nachrichten sammelt oder übermittelt, wer aber mit anderen Staaten oder Organisationen oder Gruppen der bezeichneten Art in Verbindung tritt, kann unabhängig vom Grund und Inhalt dieser Verbindung mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft werden.

 

Literaturangaben

  • Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 12


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.