DDR von A-Z, Band 1965

Altenteil (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969


 

Eine Form der Altersversorgung selbständiger Landwirte; man versteht darunter die Leistungen und Lieferungen, die der Übergeber eines Hofes sich vom Übernehmer bei Übertragung des Eigentums an den Liegenschaften zusichern läßt. Die A.-Verpflichtungen sind durch den Zusammenschluß der Bauern in landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften im Zuge der Zwangskollektivierung formal geblieben. Ihre praktische Erfüllung ist jedoch insofern in Frage gestellt, als nach „Neue Justiz“ 1962 S. 328 Naturalentnahmen unter den neuen „gesellschaftlichen Bedingungen“ unzulässig sind. Der Rat des Kreises kann indessen in Ausnahmefällen nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Altenteilsverpflichteten und des Altenteilsberechtigten für eine Übergangszeit eine staatliche Beihilfe gewähren, in die auch kostenlose ärztliche Behandlung (einschließlich der Gewährung von Medikamenten) wie an Familienangehörige durch die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) einbezogen ist.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 20


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.