DDR von A-Z, Band 1965
Altguthaben-Ablösungsanleihe (1965)
Siehe auch:
Die A. wird lt. Anordnung vom 23. 9. 1948 (ZVOBl. 1948, S. 475) in Höhe der Beträge ausgegeben, die bei der Umwertung der Altguthaben festgestellt werden. Die jährliche Verzinsung beträgt 3 v. H., beginnend mit dem 1. 1. 1949. Tilgung in 25 gleichen Jahresbeträgen ab 2. Januar 1959. Für die Veräußerung und Verpfändung der Anteilrechte gilt eine Sperrfrist bis 31. 12. 1954. Personen, die die SBZ ohne Genehmigung verlassen haben oder verlassen, können Ansprüche aus Anteilrechten an der A. nicht geltend machen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 21