DDR von A-Z, Band 1965
Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985
Staatlich gelenkte Institution zur Einziehung der Honorare von den „Musikverbrauchern“; trat am 1. 1. 1951 an Stelle der GEMA. Die AWA subventioniert Veranstaltungen und Heime der Komponisten- und anderer Verbände, hält also offenbar für diese meist politischen Zwecke Teile der eingezogenen Tantiemen zurück. Aus diesen „Überschüssen“ erhalten ferner die Urheber von Werken der politisch-musikalischen Gebrauchskunst sog. „Sonderwertungen“. Vors. des AWA-Kuratoriums Prof. Max Butting. (Musik, Urheberrecht)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 22
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