Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen (1965)
Siehe auch das Jahr 1966
Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, 751) wurde beim Generalstaatsanwalt der DDR die A. gebildet. Sie soll, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Aus dieser dehnbaren Formulierung wird klar, daß die Bildung der A. nichts weiter als eine propagandistische Abwehrmaß[S. 30]nahme gegen die Tätigkeit der bereits 1961 durch die westdeutschen Landesjustizminister errichteten „Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter“ sein soll. Mit Hilfe der A. will das Zonenregime seinen weltweiten, zäh geführten Haß- und Lügenfeldzug gegen die BRD völkerrechtlich und mit friedenskämpferischen Vorwänden abstützen. Gleichzeitig soll die A., indem sie stets neue westliche Aggressionshandlungen (Aggression) entdeckt, eine völkerrechtliche Rechtfertigung für die Errichtung der Mauer und des Sperrgebietes liefern.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 29–30
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