DDR von A-Z, Band 1965

Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches (1965)

 

 

Siehe auch:


 

Das A. übte nach dem Gesetz vom 8. 8. 1950 (GBl. S. 831) über alle Versicherungsunternehmungen, mit Ausnahme der Sozialversicherung und der Schwarzmeer und Ostsee, Allgemeine Versicherungs-AG., die Aufsicht aus. Es leitete praktisch das gesamte Sach- und Personenversicherungswesen.

 

Nach Erlaß der „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 ist das A. zur Hauptverwaltung der Deutschen ➝Versicherungsanstalt umgebildet worden.

 

Literaturangaben

  • Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 41


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.