DDR von A-Z, Band 1965
Bereichsarztsystem (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969
Freie Arztwahl wird eingeengt, indem, wie in der SU, für die Behandlung in jedem Wohnbezirk wie in jedem Betriebsteil ein bestimmter Arzt zuständig gemacht wird. Staatliche Arztpraxen, Ambulatorien, Polikliniken und Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens erhalten damit abgegrenzte „Versorgungsbereiche“, ebenso wie die Krankenhäuser. Der Mangel an Ärzten erleichtert die Durchsetzung des Prinzips beträchtlich. (Gesundheitswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 57