DDR von A-Z, Band 1965

Berufsausbildung (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979


 

a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die „volkseigenen“ Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Verwaltung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitsverträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei den „Ämtern für Arbeit und Berufsberatung“. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt.

 

Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. In Lehrwerkstätten und Lehrkombinaten werden etwa die Hälfte der gewerblichen Lehrlinge ausgebildet. Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. (Lehrlingsausbildung). Die B. baut auf der Berufsvorbildung im polytechnischen Unterricht (polytechnische Bildung) in den zehnklassigen polytechnischen Oberschulen (Schulen) auf. Der polytechnischen Bildung liegt nicht nur der Gedanke der Berufsvorbereitung, sondern auch der einer verbesserten Berufsfindung zugrunde. Eine amtliche „Systematik der Ausbildungsberufe“ und genau fixierte „Berufsbilder“, die die Ausbildungsziele enthalten, legen auch die Rangordnung der Berufe nach ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung fest. Für die Absolventen der polytechnischen Oberschulen beträgt die Ausbildungszeit als Facharbeiter zwei Jahre. Für Abiturienten, d.h. die Absolventen der „erweiterten Oberschulen“, beträgt die Ausbildungszeit für die meisten Berufe nur ein Jahr, in qualifizierteren Berufen höchstens zweieinhalb Jahre. — Mit Beginn des Schuljahrs 1963/64 soll in allen 9. Klassen der 12klassigen erweiterten Oberschulen die gleichzeitige, sich über drei Jahre erstreckende Ausbildung für einen Lehrberuf obligatorisch eingeführt worden sein. Für die berufliche Ausbildung solcher Oberschüler sind wöchentlich 7 Stunden vorgesehen; sie sollen Abitur und Facharbeiterprüfung gleichzeitig ablegen. Die Wahl der Berufe ist für diese Oberschüler sehr begrenzt. Sie sollen in erster Linie solche Berufe erlernen, in denen der Fachkräftemangel besonders groß ist. An den Hochschulen und Universitäten sollen künftig vorwiegend Abiturienten mit abgeschlossener Facharbeiterprüfung aufgenommen werden. Durch das schnellere Tempo in der B. und ihre Koppelung mit dem Abitur wird angestrebt, die Ausbildung von Fach- und Hochschulingenieuren rasch über den westdeutschen Stand hinaus zu entwickeln. — Erwachsene werden in Lehrgängen (Qualifizierung) beruflich gefördert. (Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten, Hochschulen, Fernstudium, technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien)

 

Nach einem Ministerratsbeschluß vom Mai 1964 ist der Staatlichen ➝Plankommission die Verantwortung für die Planung und Leitung der B. übertragen worden. Bei der Bestimmung der Grundsätze für den Inhalt der B. soll die Staatl. Plankommission eng mit den zentralen Staats- und Wirtschaftsorganen und den Vereinigungen volkseigener Betriebe zusammenarbeiten. Allen diesen Institutionen gegenüber hat die Plankommission jedoch volles Weisungsrecht. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Ausarbeitung der Perspektivpläne und Koordinierung der Jahrespläne der B. 2. Ermittlung des Bedarfs an Lehrmeistern und Berufsschullehrern nach Fachrichtungen und Sicherstellung ihrer Ausbildung. 3. Führung der Systematik der Ausbildungsberufe. 4. Festlegung der Berufsbilder. 5. Anleitung und Kontrolle der Ämter für Arbeit und Berufsberatung.

 

Literaturangaben

  • Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.

 

b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen und vielfach sogar im Gegensatz zu ihnen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Übernahme sowjetischer Ausbildungsmethoden hat zu einer Auflösung bzw. zu einer funktioneilen Umgestaltung der überlieferten Einrichtungen geführt. Dieser langwierige Prozeß soll bis 1963 abgeschlossen sein. Nach der Praktikantenzeit gibt es derzeit folgende Ausbildungsmöglichkeiten: 1) Fachschulen für Landwirtschaft, 3jähr. Direkt-Studium in den Fachrichtungen: Landwirtschaft, Landtechnik, Gartenbau, Meliorationswesen, Pflanzenschutz, Forstwirtschaft, Veterinärmedizin, Finanzwirtschaft; Aufnahmebedingungen sind mittlere Reife (10. Klasse), abgeschlossene Lehrzeit, 2- bzw. 1-jährige Praxis als Facharbeiter, Fahrerlaubnis für Traktoren. Für bewährte Praktiker ist ein 4jähr. Fachschulabendstudium möglich. Nach erfolgreichem Abschluß Berufsbezeichnung: Staatl. geprüfter Landwirt. — 2) Meisterausbildung erfolgt in 2 Studienformen: in Lehrgängen an Abteilungen der Fachschulen (5 Monate) u. im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Voraussetzungen der Teilnahme sind der Besitz des Facharbeiterbriefes u. mind. 5jähr. Praxis. — 3) Hochschulstudium Hochschulen. Der Erwachsenenbildung dienen Dorfakademien sowie seit 1958 Winterschulen. Letztere vor allem für Vorsitzende, Vorstandsmitglieder und Brigadiere der LPG. Als landw. Spezialhochschule besteht die Hochschule für LPG in Meißen (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften). Die landw. B. ist dadurch charakterisiert, daß die herkömmliche Universalausbildung zum Betriebsleiter abgelöst wurde durch eine einseitige Aus[S. 65]bildung zum Spezialisten, also zum Facharbeiter auf Teilgebieten der Landwirtschaft.

 

Literaturangaben

  • Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.)

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 64–65


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.