DDR von A-Z, Band 1965

Einkaufskollektive (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979


 

Mit der „VO über die E.“ als Teil der „Anordnung über die Zusammenarbeit zwischen der Produktion mit dem Handel“ wurde die gesetzliche [S. 109]Grundlage für die E. geschaffen, die die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sichern sollen. Die E. im sozialistischen Großhandel setzen sich aus Vertretern der Großhandelsgesellschaften, des sozialistischen Einzelhandels (HO und Konsum), Vertretern der Massenorganisationen und einem Kommissionshändler oder privatem Einzelhändler zusammen und sind in jeder Niederlassung einer GHG einzurichten. Ihnen sind noch Vertreter der Produktionsbetriebe der entsprechenden Branche beigegeben. Sie sollen vor Aufstellung des Einkaufsplanes die Unterlagen der Bedarfsermittlung auswerten und danach bei den Produktionsbetrieben einkaufen. Die E. der Einzelhandelsbetriebe sind ähnlich zusammengesetzt. Hiermit versucht die SBZ, die beunruhigenden Sortimentslücken zu schließen und einen kontinuierlichen Warenfluß von der Produktion zum Verbraucher zu sichern.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 108–109


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.