Familienzusammenführung (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975
Alle Bemühungen westlicher Stellen, vor allem des Deutschen Roten Kreuzes, die durch die Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 getrennten Familien wieder zusammenzuführen, blieben zunächst erfolglos. Die sowjetzonalen Behörden lehnten anfangs alle Ausreiseanträge unter Hinweis auf den „bevorstehenden Abschluß des Friedensvertrages“ ab. Erst Anfang 1962 durften einige ältere Menschen zu ihren Angehörigen im Westen übersiedeln. Seit August 1962 nahm die Zahl der Übersiedlungen in die Bundesrepublik stark zu. Bis Ende 1963 konnten seit dem 13. 8. 1961 im Zuge der F. fast 20.000 Bewohner der SBZ nach West-Berlin oder in die BRD kommen. 90 v. H. waren über 60 Jahre alt. Arbeitsfähigen Menschen und Kindern wird bisher grundsätzlich immer noch die Ausreise verweigert. So warten noch immer zahlreiche getrennt lebende Eheleute und Kinder auf F. 1964 ist die Zahl der F. wieder um ein Drittel gegenüber 1963 zurückgegangen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 123