DDR von A-Z, Band 1965

Grundrente (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979


 

Sie baut auf dem land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden, dem Bergwerksboden und dem städtischen Baugrund auf. Mit Verstaatlichung von Grund und Boden im Zuge der revolutionären Veränderung der Eigentumsverhältnisse entfielen die wesentlichsten Voraussetzungen für die G., die damit aber nicht restlos aufgehoben wurde. So bestehen in der genossenschaftlich-sozialistischen Landwirtschaft die ökonomischen Bedingungen hierzu noch in der Form der Differentialrente, die nach den Quellen ihrer Entstehung in I und II unterschieden wird.

 

Die Differentialrente I ist ein zusätzliches Reineinkommen aus der unterschiedlichen Bodenfruchtbarkeit bzw. günstiger Lage zum Absatzmarkt, während die Differentialrente II als Ergebnis der Intensivierung der Landwirtschaft zu werten ist. Diese Trennung ist für das System der ökonomischen Hebel, das augenblicklich die Wirtschaft der SBZ beherrscht (Neues ökonomisches System), von Bedeutung. In der Praxis wird sich aber die Trennung der Differentialrente wohl kaum der einen oder anderen zurechnen lassen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 169


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.