DDR von A-Z, Band 1965
Hausarbeitstag für Frauen (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979
Berufstätigen Frauen mit eigenem Haushalt wird monatlich ein bezahlter freier Tag gewährt, wenn der Ehemann voll beschäftigt, krank oder dauernd arbeitsunfähig ist, wenn pflegebedürftige Kinder zum Haushalt gehören oder Jugendliche unter 16 Jahren bei der Mutter wohnen und in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen (§ 12 VO über Arbeitszeit und Erholungsurlaub vom 29. 7. 1961, GBl. S. 263). (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen)
Literaturangaben
- Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S.
- Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 179