Haushaltsausgleich (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985
Finanzausgleich. „Der H. hat die Aufgabe, die finanziellen Beziehungen der staatlichen Organe, die auf dem gleichen Territorium … bestehen, zu regeln“ und „die Haushalte der verschiedenen staatlichen Organe untereinander abzugrenzen und auszugleichen“. Der H. erfolgt durch Überlassung von Einnahmen oder als Finanzierung durch übergeordnete Organe in Form von Beteiligungen und Zuweisungen. Die Grundlage für den H. bilden das Gesetz über den Staatshaushalt, das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 (GBl. S. 130) und das Gesetz vom 17. 2. 1954 über die Staatshaushaltsänderung (GBl. S. 207).
Literaturangaben
- Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage.
- Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 180
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