Individualismus (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966
Nach westlicher, auf älteste christliche Überlieferung zurückgehender Auffassung die Überzeugung vom unendlichen Wert des Einzelmenschen, der sich frei ausprägen möge, wobei lediglich die gleichen Rechte aller übrigen einzelnen — „Kategorischer Imperativ“ — sein Streben begrenzen müssen. Alle „gesellschaftlichen“ Institutionen einschließlich des Staates sind weitgehend daran zu messen, wieweit sie dem Ensemble so verstandener [S. 189]Individualitäten dienen. — Der Bolschewismus vertritt demgegenüber die entgegengesetzte These vom Vorrang der Gesellschaft vor dem einzelnen (Vergesellschaftung) und wirft dem I. in zweifelloser Verkennung der Sachlage „Überbetonung“ des Wertes der Einzelpersönlichkeit und Vertretung der Interessen der Individuen ohne Rücksicht auf die der Gesellschaft“ (Lexikon A—Z in zwei Bänden, Bd. I, S. 810) vor — wobei gegenzufragen wäre, welche Interessen die Gesellschaft außer denen, die den Individuen zugute kommen, rechtens zu haben vermöchte. Die scharfe bolschewistische Kampfansage an den I., die vor allem in der SBZ erfolgt ist, hat ihren Grund in den nach wie vor vom I. geprägten Erwartungen, die hier weite Gesellschaftskreise an den Staat stellen und mit denen sie zwangsläufig in Opposition zum Bolschewismus stehen. (Freiheit, Bewußtseinsbildung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 188–189