DDR von A-Z, Band 1965

Ingenieurkonto (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966


 

Seit 1954 nach Sowjet. Vorbild eingeführte Einrichtung in „volkseigenen“ Industrie- und Konstruktionsbetrieben, die im Zusammenhang mit dem Erfindungs- und Vorschlagswesen steht. Ein I. war ein Vertrag zwischen einem Betriebsangehörigen, der sich zu einer termingebundenen technisch-schöpferischen Leistung, und einem Betrieb, der sich zu einer Abgeltung dieser Leistung verpflichtet. Ein I. war also eine Selbstverpflichtung, die auch kollektiv erfolgen kann. Auch Arbeiter konnten I.-Inhaber sein.

 

Die Bezeichnung I. wurde Mitte 1963 im Zusammenhang mit der Neuregelung des Erfindungs- und Vorschlagswesens geändert in „Neuerervereinbarung“. Seitdem wird angestrebt, solche Vereinbarungen nicht mehr nur mit Einzelpersonen, sondern mit „sozialistischen Kollektiven“ von Ingenieuren, Technikern, Meistern usw. abzuschließen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 194


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.