Jugendgesundheitspflege (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979
Im Ausbau des Gesundheitswesens hat (wie in der SU) die J. besondere Betonung erfahren. Dazu gehören regelmäßig vor allem Beratung der Mütter von Säuglingen, ärztliche Überwachung der Kindertagesstätten und -heime und die schulärztlichen Aufgaben in allen (Allgemeinbildenden und Berufs-) Schulen, immer mit periodischen Einzel- und Reihenuntersuchungen, vorbeugender Beratung und Förderung behinderter Kinder in besonderen Dispensaires sowie schließlich gesundheitlicher Belehrung. Mangel an Ärzten hat das Programm bisher nur zum Teil und meist oberflächlich erfüllen lassen. Einige Jahre lang wurde versucht, einen besonderen „Jugendarzt“ auszubilden (Lehrgänge der Akademie für Sozialhygiene). Seit 1960 ist die Aufgabe an die Kinderärzte übergegangen, die „die gesundheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr“ wahrnehmen sollen. Jugendzahnarzt und Jugendpsychiater werden zu besonderen Sparten der Fachärzte. Parallel dazu läuft die Ausbildung des Sportarztes.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 205