Kurorte (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985
Kur- und Erholungsmöglichkeiten sind durch Kuren der Sozialversicherung und Feriendienst des FDGB stark beansprucht, der Zugang wird gesteuert. Unterschieden werden K. (Badeorte, Klima-K. und K. für natürliche Heilweisen), Sanatorien und Erholungsorte. K. und Sanatorien sind nur „auf Grund ärztlicher Indikationsstellung“ gemäß Richtlinien, die vom Ministerium für Gesundheitswesen und FDGB gemeinsam erlassen werden, zugänglich. Die vorhandenen Plätze sind fast ausschließlich in der Hand des FDGB und seiner „Verwaltung der Sozialversicherung“ (Anfang 1964: 65 eigene Sanatorien mit 10.696 Betten, dazu 8.072 B. in Vertragssanatorien, 30 Genesungsheime mit 1828 B., 23 Kurheime mit 1.200 B.; dazu 6.100 Betten für Kindererholungskuren). Für „Inlandstouristik“ des Reisebüros der DDR und für sonstige „Urlaubsreisende“ sind diese K. gewöhnlich gesperrt. Als K. gelten aber auch die klimatischen (Luft-)K. und die Seebäder der Ostseeküste. Hier wurden die Hotels und Fremdenheime 1953 mittels einer schlagartigen Aktion mit zahl[S. 248]reichen Verhaftungen und Aburteilungen wegen angeblicher Wirtschaftsverbrechen in Volkseigentum gebracht („Aktion Rose“). Über ihre Plätze verfügen an erster Stelle die „Feriendienst- und Kurkommissionen“ des FDGB. Sie sind bestrebt, Kuren und Erholungsreisen über das ganze Jahr zu verteilen. Nur die vom FDGB nicht benötigten Plätze werden „freigegeben“. Die Vergabe liegt dann beim Reisebüro der DDR. (Gesundheitswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 247–248
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