Lohnsteuer (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979
Die Besteuerung der Lohn- und Gehaltsempfänger beginnt bei einem Monatseinkommen von 182 DM. Der Einkommenszuwachs wird wie folgt erfaßt:

Bei 1.260 DM erreicht der Satz für die Besteuerung des Gesamteinkommens 20 v. H. Jeder weitere Einkommenszuwachs wird mit 20 v. H. linear besteuert. In der Praxis heißt das, daß die höheren Einkommen der kommunistischen Eliten relativ niedrig besteuert werden. So zahlt z. B. ein Arbeiter, dessen Monatseinkommen von 600 DM auf 700 DM gestiegen ist, für diesen Einkommenszuwachs 34 DM an L., während ein Parteifunktionär, dessen Monatsgehalt von 1.500 DM auf 1.600 DM angewachsen ist, für diese 100 DM nur 20 DM zu zahlen hat. Bei einem L.-Vergleich mit der BRD fällt auf, daß, wie Tabelle II zeigt, die kleinen Einkommensbezieher in der SBZ stärker belastet sind als in der BRD, umgekehrt das Verhältnis bei höheren Einkommen.

Tabelle III bringt einen L.-Vergleich zwischen der Besteuerung eines Monatseinkommens von 625 DM in der SBZ und in der BRD (Stand 1964, inzwischen ist die L. in der BRD weiter gesenkt worden), der zeigt, daß besonders auch Familien mit Kindern in der SBZ stärker von der L. belastet sind als in der BRD.

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 267