Luftschutz (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979
Seit April 1956 geheim vorbereitet, am 11. 4. 1957 durch Regierung angekündigt, am 11. 2. 1958 als Gesetz beschlossen. Dieses L.-Gesetz sieht vor eine angeblich freiwillige „L.-Organisation … unter Anleitung des Ministers des Innern in enger Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der NF und den … Massenorganisationen“. Die Bezirks-, Kreis- und Gemeindebehörden und die Leitungen der Betriebe führen den L. durch. Dabei sind „L.-Stäbe zu bilden … aus haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeitern“. Am 11. 2. 1954 wurde die Bildung der „Organisation freiwilliger L.-Helfer“ angeordnet, die bereits Vierzehnjährige umfaßt. Sie soll die Bevölkerung aufklären und schulen.
In den größeren Betrieben und bei den Fachabt. der örtlichen Räte (Verwaltungen) bestehen, unter Mitarbeit des Deutschen Roten Kreuzes, die „Dienste des Luftschutzes“: für Nachrichten, Warnung u. Alarmierung; Brandschutz, mediz. u. chem. Schutz; Versorgung; Transport; Bergung u. Instandsetzung; Ordnung und Sicherheit; Techn. Dienst. (Diese Dienste sind, wie der ganze L., ein wesentlicher Teil des Heimatschutzes.) Die Kreisstäbe des L. (z. T. schon mit L.-Offizieren besetzt) unterstehen den Bezirkskommandos des L., diese wiederum dem Kommando des L. im Ministerium. Es gibt elf kasern. L.-Bataillone; ihre Mannschaften sind in den rd. 9.000 Mann des aktiven L. enthalten. Die Uniform ist der Uniform der NVA ähnlich.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 268