Objektlohn (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963
Anfang 1959, zunächst in der Bauwirtschaft eingeführte kollektive Stücklohnform, bei der für ganze Bauobjekte oder deren Teile feste Gesamtlohnbeträge vorgegeben werden, die angeblich so bemessen sind, daß sie für alle beteiligten Baubrigaden einen „Anreiz für qualitätsgerechte und vorfristige Fertigstellung der Bauvorhaben“ bilden. In Wirklichkeit bezweckt die Einführung des O. eine Erhöhung der Arbeitsleistung. Die O.-Summen werden so angesetzt, daß die Arbeiter intensiver, d.h. im gleichen Zeitraum mehr arbeiten müssen als vorher auf der Basis von Arbeitsnormen. Große Erfolge sind offensichtlich mit dieser Lohnform wegen des passiven Widerstandes der Arbeiter gegen ihre allgemeine Einführung nicht erzielt worden, denn die Propaganda für den O. hat stark nachgelassen. (Lohnpolitik)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 309