DDR von A-Z, Band 1965

Objektlohn (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963


 

Anfang 1959, zunächst in der Bauwirtschaft eingeführte kollektive Stücklohnform, bei der für ganze Bauobjekte oder deren Teile feste Gesamtlohnbeträge vorgegeben werden, die angeblich so bemessen sind, daß sie für alle beteiligten Baubrigaden einen „Anreiz für qualitätsgerechte und vorfristige Fertigstellung der Bauvorhaben“ bilden. In Wirklichkeit bezweckt die Einführung des O. eine Erhöhung der Arbeitsleistung. Die O.-Summen werden so angesetzt, daß die Arbeiter intensiver, d.h. im gleichen Zeitraum mehr arbeiten müssen als vorher auf der Basis von Arbeitsnormen. Große Erfolge sind offensichtlich mit dieser Lohnform wegen des passiven Widerstandes der Arbeiter gegen ihre allgemeine Einführung nicht erzielt worden, denn die Propaganda für den O. hat stark nachgelassen. (Lohnpolitik)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 309


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.