Örtliche Räte (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966
Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden, Organe der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit, in doppelter Unterstellung zugleich vollziehend verfügende Organe der örtlichen Volksvertretungen. Die Zusammensetzung und Struktur ergibt sich aus den „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 51) und aus dem Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 11. 9. 1960 (GBl. II, S. 457). Am 4. 6. 1964 ist ein „Ministerium für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Zum Minister wurde Kurt ➝Seibt berufen. Durch die Arbeit dieses Ministeriums soll die Anleitung und Kontrolle der ÖR. durch den Ministerrat bzw. die einzelnen Ministerien zusammengefaßt werden. Eine wichtige Aufgabe des neuen Ministeriums soll darin liegen, die ÖR. in ihrer wirtschaftslenkenden Tätigkeit anzuweisen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 313
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