DDR von A-Z, Band 1965

Örtliche Räte (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966


 

Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden, Organe der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit, in doppelter Unterstellung zugleich vollziehend verfügende Organe der örtlichen Volksvertretungen. Die Zusammensetzung und Struktur ergibt sich aus den „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 51) und aus dem Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 11. 9. 1960 (GBl. II, S. 457). Am 4. 6. 1964 ist ein „Ministerium für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Zum Minister wurde Kurt ➝Seibt berufen. Durch die Arbeit dieses Ministeriums soll die Anleitung und Kontrolle der ÖR. durch den Ministerrat bzw. die einzelnen Ministerien zusammengefaßt werden. Eine wichtige Aufgabe des neuen Ministeriums soll darin liegen, die ÖR. in ihrer wirtschaftslenkenden Tätigkeit anzuweisen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 313


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.