Polizeistunde (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985
Die P. dauert grundsätzlich von 24 bis 6 Uhr. An Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonn- und Feiertagen beginnt die P. um 1 Uhr des darauffolgenden Tages („VO über die P. im Gebiet der DDR“ vom 8. 12. 1955 — GBl. I, S. 929). Die Volkspolizei kann die P. verkürzen, aufheben und zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen früheren Beginn der P. festsetzen. In der 500-Meter-Zone des Sperrgebietes ist die P. auf 22 Uhr festgesetzt worden. In Ost-Berlin dauert die P. von 1 Uhr bis 6 Uhr. An Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen beginnt die P. hier erst um 5 Uhr.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 329