DDR von A-Z, Band 1965
Postsparkasse (1965)
Siehe auch:
Die P. wurde durch SMAD-Befehl 109 vom 8. 4. 1946 wieder eröffnet. Heute gilt die „Postsparkassenordnung“ vom 3. 4. 1949 (GBl. I, S. 401 ff.). Ein- und Auszahlungen sind bei allen Postämtern möglich. Die Postsparkonten werden beim Postsparkassenamt Berlin geführt, die Verzinsung der Einlagen beträgt 3 v. H. Der Anteil der P. an den gesamten Spareinlagen liegt unter 4 v. H. (Sparen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 329
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