Rationierung (1965)
Siehe auch das Jahr 1966
Die R. dient in Notzeiten als zwangswirtschaftliche Verbrauchsregelung zur behördlichen Verteilung von Mangelwaren und sonstigen Vorräten an Verbraucher unter Berücksichtigung des vordringlichen Bedarfs und ist mit Höchstpreisvorschriften verbunden, um ungerechtfertigte Preissteigerungen zu unterbinden. In der industriellen Produktion wird mit der R. die Belieferung mit Rohstoffen kontingentiert. Die Nahrungsmittelbewirtschaftung benutzt zur R. Lebensmittelkarten mit vorgegebenen Mengen, die nach den einzelnen Lebensmittelarten spezifiziert sind.
In der SBZ wurde die R. der Lebensmittel erst 1958 mit Wegfall der Lebensmittelkarten aufgehoben. Aber schon bald nach Aufhebung wurde die Lebensmittelrationierung mit Kundenlisten wieder eingeführt, die gegenüber den Lebensmittelkarten den Vorzug haben, daß sie Partei und Staat keine bestimmten Zuteilungsmengen auferlegen (Versorgung).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 345
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