DDR von A-Z, Band 1965

Rationierung (1965)

 

 

Siehe auch das Jahr 1966


 

Die R. dient in Notzeiten als zwangswirtschaftliche Verbrauchsregelung zur behördlichen Verteilung von Mangelwaren und sonstigen Vorräten an Verbraucher unter Berücksichtigung des vordringlichen Bedarfs und ist mit Höchstpreisvorschriften verbunden, um ungerechtfertigte Preissteigerungen zu unterbinden. In der industriellen Produktion wird mit der R. die Belieferung mit Rohstoffen kontingentiert. Die Nahrungsmittelbewirtschaftung benutzt zur R. Lebensmittelkarten mit vorgegebenen Mengen, die nach den einzelnen Lebensmittelarten spezifiziert sind.

 

In der SBZ wurde die R. der Lebensmittel erst 1958 mit Wegfall der Lebensmittelkarten aufgehoben. Aber schon bald nach Aufhebung wurde die Lebensmittelrationierung mit Kundenlisten wieder eingeführt, die gegenüber den Lebensmittelkarten den Vorzug haben, daß sie Partei und Staat keine bestimmten Zuteilungsmengen auferlegen (Versorgung).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 345


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.